Gebühren & Abgaben

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Benützungsgebühren Turnsaal

(Beschluss des Gemeinderates vom 09.09.2021)   Benützungsgebühr Turnsaal ab 01.01.2022   Benützungsgebühr: private Nutzung (gemeindeeigene Hobby-Sportler)                              1 Std.        €           15,00 gewerbliche Nutzung (sportliche Veranstaltungen mit Vorturner und alle Vereine)                                                           1 Std.       €              30,00   Benützungsgebühr mit Bodenbelag und Stühlen: pauschale Gebühr inkl. 2 Std Nutzung                                         €         150,00 jede weitere Std                                                                               €             15,00    

Reisepass und Personalausweis

Wenn bereits ein EU-Reisepass (purpurrot) vorhanden ist, benötigt man: alten Reisepass Lichtbild (Kriterien siehe passbildkriterien.at) Heiratsurkunde, Nachweis bei akad. Grad (falls noch nicht eingetragen) Nachweis der Vertretungsbefugnis (Obsorge) bei minderjährigen Personen Ausweis des/der Erziehungsberechtigten   Beim erstmaligen Erlangen eines Passes sind zusätzlich im Original mitzubringen: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Vertretungsbefugnis Ausweis des/der Erziehungsberechtigten   Art ab 01.07.2011

Fischereikarte für die Angelsaison ab 01.04.2020

Für die Fischereisaison 2020 können ab 23.03. wieder Karten erworben werden. Auch Nicht-GemeindebewohnerInnen können die Jahreskarte (um € 130,-) erwerben. Beginn der Angelsaison ist der 01.04.2020. Bitte bringen Sie Landesfischerkarte zur Vorlage im Gemeindeamt mit.   Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gumhold oder Frau Winkler unter 03112/2387.  

Pendlerparkplatz

  Auf dem Privatgrundstück der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf kann ein KFZ-Abstellplatz angemietet werden. Die Miete kann für das ganze Jahr (Jan.-Dez.), das Halbjahr (Jan.-Jun. oder Juli-Dez.) oder pro Quartal vereinbart werden. Bei Fahrgemeinschaften ist es möglich ein weiteres Kfz-Kennzeichen anzuführen, für das 3. und 4. Kennzeichen fällt eine zusätzliche Gebühr an. Die genaue Mietvereinbarung und die

Meldeantrag

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird (andere Adresse als die Adresse des bisherigen Hauptwohnsitzes) ist eine Anmeldung erforderlich, bei der gegebenenfalls gleichzeitig die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Hauptwohnsitzes auf einen Nebenwohnsitz durchgeführt werden kann. Antrag Meldezettel   Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise der Eigentümer eines Hauses bzw. einer