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Waldbrandverordnung 2023

Bitte beachten Sie die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz:   In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten! Diese Verordnung tritt mit 17.03.2023 in Kraft.

Bundespräsidentenwahl – Wiederholung des 2. Wahlganges – Sonntag, 04.12.2016

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich (Stichtag 27.09.2016), die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie AusländsösterreicherInnen, die spät. am Wahltag 16 Jahre alt werden und in der Wählerevidenz einer österr. Gemeinde eingetragen sind. Informationen zur Ausstellung einer Wahlkarte: Info Ausstellung der Wahlkarten Info Stimmabgabe

Bundespräsidentenwahl 24.04.2016, allfällige Stichwahl 22.05.2016

Am 24.04.2016 findet die Bundespräsidentenwahl statt. Wahlberechtigt sind alle österr. StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich (Stichtag 23.02.2016), die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie AusländsösterreicherInnen, die spät. am Wahltag 16 Jahre alt werden und in der Wählerevidenz einer österr. Gemeinde eingetragen sind.   Eine Wahlkarte muss bei

Öffnungszeiten Gemeindeamt während der Feiertage

Liebe GemeindebürgerInnen, auf Grund von Renovierungsarbeiten und der Feiertage ist das Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf wie folgt geöffnet bzw. geschlossen: 24.12.2015 bis 28.12.2015 geschlossen 29.12.–30.12.2015 7–12 Uhr nur Journaldienst 31.12.2015 bis 06.01.2016 geschlossen 07.01. / 08.01.2016 7–12 Uhr Journaldienst: nur für dringende Notfälle (zB Meldeamt) Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2016 wünscht Ihnen Bürgermeister

Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf schreibt folgende Dienstposten einer/eines Gemeindevertragsbediensteten für den Außendienst (m/w) in Teilzeitbeschäftigung mit 25 Wochenstunden Gemeindevertragsbediensteten für den Innendienst (m/w) in Teilzeitbeschäftigung mit 25 Wochenstunden Reinigungskraft (m/w) in Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden unbefristet, ab 07.01.2015 aus.Weiterlesen Stellenausschreibungen

Hundekundenachweis

Runderlass Nr. 12/2014 Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht. Wer muss den Kurs besuchen? Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder er das