Waldbrandverordnung 2021
Bitte beachten Sie die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz: In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten! Diese Verordnung tritt mit 26.03.2021 in Kraft.