Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird (andere Adresse als die Adresse des bisherigen Hauptwohnsitzes) ist eine Anmeldung erforderlich, bei der gegebenenfalls gleichzeitig die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Hauptwohnsitzes auf einen Nebenwohnsitz durchgeführt werden kann.

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
  • der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
  • der Untermieter dem Mitbewohner.

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf ist für die KG Ludersdorf, KG Flöcking, KG Pircha und KG Wilfersdorf zuständig.

Bitte kommen Sie persönlich ins Gemeindeamt und weisen sich mit einem Ausweis aus.