Ab 01.07.2025 gelten folgende Gebühren für Reisepass und Personalausweis:
Reisepass: € 112,00
Reisepass Express (3 Werktage): € 148,00
Reisepass Express (1 Werktag): € 326,00
Kinderpass: € 44,00
Kinderpass Express (3 Werktage): € 67,00
Kinderpass Express (1 Werktag): € 245,00 – Beantragung direkt bei der BH
Notpass ab 12. Geburtstag: € 112,00
Notpass bis 12. Geburtstag: € 44,00
Änderung/Ergänzung: € 42,00
Erweiterung Geltungsbereich: € 98,00
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag: € 91,00
Personalausweis bis zum 16. Geburtstag: € 39,00
Die Ausstellung des ersten Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) für ein Kind bis zum 2. Geburtstag ist kostenlos.
Für weitere Fragen steht das Team des Gemeindeamtes zur Verfügung!
Wenn bereits ein EU-Reisepass (purpurrot) vorhanden ist, benötigt man:
- alten Reisepass
- Lichtbild (Kriterien siehe passbildkriterien.at)
- Heiratsurkunde, Nachweis bei akad. Grad (falls noch nicht eingetragen)
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (Obsorge) bei minderjährigen Personen
- Ausweis des/der Erziehungsberechtigten
Beim erstmaligen Erlangen eines Passes sind zusätzlich im Original mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Vertretungsbefugnis
- Ausweis des/der Erziehungsberechtigten
*Kinderpass Gültigkeit: Alter 0-2 Jahre Gültigkeit: 2 Jahre Alter 2-11,9 Jahre Gültigkeit: 5 Jahre
Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf sein.
Expresspässe: keine Gebührenbefreiung für Kinder bis zum 2. Geburtstag
Die Kosten für den Reisepass/Personalausweis müssen im Vorhinein bezahlt werden (bar oder per Bankomat im Gemeindeamt). Erst dann kann der Pass bei der BH Weiz beantragt werden und (im Normalfall) binnen 5 Werktagen (Expresspass 3-4 Tage) mittels RSb-Brief zugestellt werden!
Dienstag ist unser Behörden Tag! (die genannten Fristen gelten ab dem nächsten Werktag)
Bitte kommen Sie (und Ihr Kind) persönlich im Gemeindeamt vorbei. Bei Reisepässen u. ebenfalls Personalausweisen (auch bei Kindern/Jugendlichen ab 12 Jahren) ist die Erfassung eines Fingerabdruckes erforderlich, der Antrag für den neuen Pass oder Personalausweis ist im Gemeindeamt zu unterfertigen.
Miteintragungen von Kindern sind nicht mehr möglich!
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beschränkt oder voll entmündigt sind, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (bei ledigen Kindern: Mutter) erforderlich. Bitte legen Sie den Nachweis der Vertretungsbefugnis (zB vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge; durch Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss; Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß §177 Abs 3 ABGB;…) vor.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Frau Claudia Hirschberger, Herr Ing. Christian Almer 03112 23 87
Die Beantragung der ID-Austria ist ebenfalls im Gemeindeamt möglich. Diese ist kostenlos.
Sollte die Beantragung nicht im Zuge eines Reisepasses oder Personalausweises erfolgen, so ist ein Passbild (nicht älter als 6 Monate, Passbildkriterien) UND ein Reisepass / Personalausweis mitzubringen. Der Führerschein ist nicht ausreichend.
Weiters benötigen Sie Ihr Mobiltelefon.
Weitere Voraussetzungen sind das Mindestalter von 14 Jahren und ein Smartphone, das über eine Gesichtserkennung oder einen Fingerprinter verfügt.
Mehr dazu erfahren hier: id-austria.gv.at