Im Jahr 2001 wurde von der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf, am Standort Flöcking, im ersten Stock des Kindergartens ein KINDERHORT errichtet. Schon vor rund 16 Jahren war es der Gemeinde ein Anliegen die Schulkinder der Gemeinde in ihrer Gesamtheit und auf hohen qualitativen, pädagogischen Standard zu betreuen. Der Hort in Ludersdorf-Wilfersdorf ist die einzige pädagogische Bildungseinrichtung, für Schulkinder im gesamten Bezirk Weiz.

In umliegenden Gemeinden gibt es vermehrt Nachmittagsbetreuungen für Schulkinder. In diesem Porträt möchten wir gerne die Unterschiede zwischen HORT und Nachmittagsbetreuung an öffentliche Schulen in getrennter Abfolge (GTS) erläutern.

Der Aufgabenbereich des Hortes liegt nicht nur rein in der Betreuung der Kinder am Nachmittag. Der Hort kann als Lebens – Erfahrungsraum gesehen werden, der sich als Puzzleteil zwischen Schule und Elternhaus versteht.

Im Kinderhort Ludersdorf-Wilfersdorf sollen sich die Kinder Wohlfühlen, kontinuierliche Sicherheit erfahren und stets Willkommen sein.

Die Aufgabenstellungen im Steiermärkischen Bildungsrahmenplan sind klar definiert und werden im Hort Ludersdorf –Wilfersdorf klar umgesetzt. Enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie kindorientierte Beobachtungen und Förderungen sind enorm wichtig und vom Gesetzgeber vorgegeben.

In erster Linie sind ausgebildetes- pädagogisches Fachpersonal (Hortpädagoginnen/Hortpädagogen und KinderbetreuerInnen ein MUSS. An der GTS ist für die Betreuung der Kinder kein Fachpersonal in dieser Form, Voraussetzung. Eine Zusatzausbildung ist meist ausreichend. Aufgrund der Ausbildung zur Hortpädagogin im Rahmen der Berufsausbildung zu Kindergartenpädagogin, können wir ganzheitlich auf die sensible Entwicklung der Kinder im Schulalter eingehen und sie dabei unterstützen. Psychologische, Didaktische, Heilpädagogische Grundkenntnisse gehören ebenso wie die Freizeitpädagogik und Methoden zum Lernen, zur umfangreichen Ausbildung einer Hortpädagogin.

Da der Hort in keinem Zusammenhang mit der jeweiligen Schule steht, ist dieser aus dem Standort der Schule ausgegliedert und muss über eigene Räumlichkeiten für Lernen (Lernraum), soziales Miteinander (Gruppenraum), Essen (Küche), Bewegung (Turnsaal) und Freispielfläche verfügen. Die Kinder gehen nach Unterrichtsschluss in den nahegelegenen Hort. Für die gesamte Entwicklung ist diese räumliche Trennung enorm wichtig, da es einfach wichtig ist am Nachmittag einen sogenannten *Tapetenwechsel* zu haben. Die GTS ist in der jeweiligen Schule untergebracht. Eine klare Struktur über räumliches Angebot ist in der GTS nicht gegeben.

Die Öffnungszeiten im Hort müssen und brauchen nicht der jeweiligen Schule angepasst werden. Hier hat der Hort eine hohe Flexibilität im Bereich Betreuungszeiten. Ferienzeiten, sowie Fenstertag oder andere schulfreie Tagen. Der Hort hat an diesen Tagen GANZTAGS für die Kinder von berufstätigen Eltern geöffnet. Da die GTS im Zusammenhang mit der Schule steht, ist eine Öffnung in den Ferien, Fenstertagen oder anderen schulfreien Tagen nicht vorgesehen.

Die Kosten im Hort sind mittels eines Pauschalbeitrages geregelt. Es gibt gesetzlich eine Einschreibepflicht von fünf Tagen, aber KEINE Anwesenheitspflicht. Das heißt, dass jede Familie sich individuell die Zeiten der Betreuung des Kindes aussuchen kann. Das Mittagessen ist ein Zusatzangebot. Kann aber muss nicht in Anspruch genommen werden. In der GTS ist ein Besuch an einzelnen Tagen möglich, welche separat abgerechnet werden. Zusätzliches In-Anspruch nehmen von anderen Tagen ist nur mit finanzieller Aufstockung des Stundenkontingents möglich.

In einer GTS werden mindestens 15 Kinder von einer Person betreut, zusätzliches Hilfspersonal ist nicht vorgesehen. Die wöchentliche Lernzeit liegt bei 4 bis max. 7 Wochenstunden sofern keine schulautonome Festlegung vorhanden ist und wird von einem Lehrer beaufsichtigt. Die Lernzeit (1 Unterrichtsstunde) ist zu fixen Zeiten festgelegt.

Das Personal sowie die Anzahl der Kinder im Hort sind gesetzlich genau geregelt. Maximal 20 Kinder dürfen im Hort von einer eigens ausgebildeten pädagogischen Kraft – der Hortpädagogin UND einer Kinderbetreuerin (pädag. Hilfskraft) betreut werden. Gerade im sensiblen Alter der Grundstufe, ist es enorm wichtig, für Kinder individueller Ansprechpartner zu sein. Uns ist es wichtig Kinder in ihren ganzheitlichen Kompetenzen bestmöglich zu unterstützen. Durch ein partnerschaftliches – demokratisches Verhalten, aber auch klaren Grenzen, geben wir dem Kind die Möglichkeit sich zu einem selbstbewussten Menschen zu entfalten. Das Erledigen der schulischen Pflichten wird in den Nachmittag des Kindes integriert. Dabei können die Kinder ihre Zeit für individuelles Spielen, Lernen und ihre eigenen Bedürfnisse selbst einteilen. Zu jederzeit werden sie von den Hortpädagogen und Kinderbetreuern unterstützt. Gerade das spielerische Einbauen von Lernhilfen in den Nachmittag ist ein wichtiges Merkmal der Hortbetreuung.

Da die Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartner sehr wichtig ist, ist es den Kindern im Zuge der Hortbetreuung ebenso möglich ihren persönlichen Neigungen nachzugehen (Musikschule, Fußball…etc. )

 

Mit diesem Porträt über den HORT als Kinderbildungs-Betreuungseinrichtung hoffen wir, einen guten Überblick über die unterschiedlichen Bedingungen und Strukturen zwischen HORT und GTS geschaffen zu haben. Mit Stolz darf man sagen, dass die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf   perfekte und professionelle Rahmenbedingungen für die Schulkinder IHRER Gemeinde geschaffen hat. Hier gilt unser vollster Respekt und unsere Anerkennung. DANKE im Namen aller Kinder.