Bitte beachten Sie die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz:

BVB ST WZ 20230316 17.pdfsig

 

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!

Diese Verordnung tritt mit 17.03.2023 in Kraft.