Bitte beachten Sie die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz:

Waldbrandverordnung 2021 - Inkrafttreten 26.03.2021_Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf

 

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!

Diese Verordnung tritt mit 26.03.2021 in Kraft.