Runderlass Nr. 12/2014

Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.

Wer muss den Kurs besuchen?
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder er das Halten eines Hundes über einen Zeitraum von durchgehend 5 Jahren nicht nachweisen kann. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.

Zeit und Ort der Kurse?
Zeit:
Freitag, 26. 9. 2014, 14.00 bis 18.00 Uhr

Ort:
Bezirkshauptmannschaft Weiz, 8160 Weiz, Birkfelder Straße 28
Sitzungssaal (1. Stock)

Anmeldung zum Kurs?
Anmeldungen unter angeführten Kontaktdaten spätestens 7 Tage vor dem Kurstermin beim Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Weiz
Tel.: 03172/ 600-262 oder 03172/600-263 von 8.00 bis 12.30 Uhr
oder Email: gerhard.kutschera@stmk.gv.at.

Kurskosten?
Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2014 ist ein Betrag von EUR 40,80 zu entrichten. Dieser Betrag wird zu Kursbeginn eingehoben.