Neue Öffnungszeiten Finanzämter

Zukünftig werden Finanzämter in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern länger geöffnet haben als Ämter in kleineren Städten. Klagenfurt erreicht mit einer Bevölkerungszahl von 95.000 diese Grenze zwar noch nicht, wird aber bereits in diesem Sinne mitbetrachtet.

 

 

 

Wochentag

Standorte in Städten mit mehr als

100.000 Einwohner/inne/n
(Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt)

 

Standorte in Städten mit weniger als

100.000 Einwohner/inne/n

Montag 07:30 – 15:30 07:30 – 12:00
Dienstag 07:30 – 15:30 07:30 – 12:00
Mittwoch 07:30 – 12:00 07:30 – 12:00
Donnerstag 07:30 – 17:00 07:30 – 15:30
Freitag 07:30 – 12:00 07:30 – 12:00

 

 

Neue Öffnungszeiten Zollämter

Die Öffnungszeiten von Zollämtern, die in einem Gebäude gemeinsam mit einem Finanzamt untergebracht sind (= Finanzzentrum), werden mit jenen des jeweiligen Finanzamtes harmonisiert:

 

 

 

Wochentag

Zollamtsstandorte in den Finanzzentren

Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck

 

Zollamtsstandorte in allen anderen Finanzzentren

Montag 07:30 – 15:30 07:30 – 12:00
Dienstag 07:30 – 15:30 07:30 – 12:00
Mittwoch 07:30 – 12:00 07:30 – 12:00
Donnerstag 07:30 – 15:30 07:30 – 15:30
Freitag 07:30 – 12:00 07:30 – 12:00

 

 

Neue Telefonnummern bei zahlreichen Dienststellen der österreichischen Finanzverwaltung

Ab 2. November 2015 gelten österreichweit neue Telefonnummern, das telefonische Auskunftsservice wird für alle Finanzämter unter folgenden Telefonnummern zusammengefasst:

 

  • +43 (0)50 233 233 für Privatpersonen
  • +43 (0)50 233 333 für Unternehmer/innen
  • +43 (0)50 233 710 Formularbestellnummer

 

Telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter:

Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und

Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr.

 

Die Rufnummern der anderen Finanzdienststellen, wie zum Beispiel der Zollämter und der Großbetriebsprüfung, ändern sich ebenfalls. Wir ersuchen Sie, die ab 2. November geltenden Telefonnummern der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at > Ämter und Behörden) zu entnehmen.

Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit bleiben unverändert.

 

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