Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Wer muss den Kurs besuchen?
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder das Halten eines Hundes in den letzten 5 Jahren nicht nachgewiesen werden kann. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Zeit und Ort des Kurses?
Zeit:
Donnerstag, 11.09.2025, 13.00 bis 17.00 Uhr
Ort:
Bezirkshauptmannschaft Weiz, 8160 Weiz, Birkfelder Straße 28
Sitzungssaal (4. Stock)
Anmeldung zum Kurs?
Anmeldungen unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail Adresse beim Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Weiz (Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!) unter
Tel.: 03172/600-264 oder 03172/600-265 von 08.00 bis 12.30 Uhr
oder Email: bhwz-veterinaerreferat@stmk.gv.at
Kurskosten?
Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 ist ein Betrag von EUR 41,60 zu entrichten. Die Einzahlungsmodalitäten werden den Kursteilnehmern rechtzeitig gesondert mitgeteilt.