Die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf informiert über die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2026/2027.

Der Heizkostenzuschuss (€ 340,-) des Landes Steiermark kann von 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Gemeindeamt (der jeweiligen Wohnsitzgemeinde) beantragt werden.

Die Öffnungszeiten sind:

  • Montag, : 8 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
  • Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben.
Diese betragen:

Einkommensgrenzen

Der Heizkostenzuschuss richtet sich nach dem monatlichen Haushaltseinkommen, das wie folgt berechnet wird:
Monatseinkommen × 14 ÷ 12

Die aktuellen Einkommensgrenzen betragen:

  • Einpersonenhaushalte: € 1.827,00
  • Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt: € 548,00

Ausschlusskriterien

Keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

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