Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

• Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
• Arbeitslosengeld RAUF!
• NEIN zur Impfpflicht
• Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
• Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
• Stoppt Lebendtier-Transportqual
• Mental Health Jugendvolksbegehren

 

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 2. Mai 2022, bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren  durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht in einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden  (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische  Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht).

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses  Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In Ludersdorf-Wilfersdorf können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse:

Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 114, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 2. Mai 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 3. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 4. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 5. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 6. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 7. Mai 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 8. Mai 2022, geschlossen,
Montag, 9. Mai 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, 20.00 Uhr, durchführen.