Der Heizkostenzuschuss (€ 340,-) des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt (der jeweiligen Wohnsitzgemeinde) beantragt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben.
Diese betragen:
für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
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